Cremlingen sucht Unterstützung bei Wahlhilfe – meine Erfahrungen

Die Gemeinde Cremlingen sucht Wahlhelfer*innen für die anstehende Kommunalwahl in Niedersachsen am 13. September 2026.

Ich bin seit vielen Jahren Wahlhelfer und kann es empfehlen! Mich freut es jedes Mal, Teil dieses wichtigen demokratischen Vorgangs zu sein. Man bekommt einen tiefen Einblick in unser Wahlsystem, kommt mit vielen Menschen in Kontakt und ist Teil der Gemeinschaft.

Niemand braucht Angst davor zu haben, dass es kompliziert oder schwierig sein könnte. Ihr seid nie allein und habt immer genügend andere Wahlhelfer*innen dabei, die das schon lange machen. Außerdem ist alles sehr gut geregelt und in detaillierten und einfach zu folgenden Anleitungen beschrieben.

Normalerweise sind es acht oder neun Wahlhelfer*innen je Urne. Man trifft sich um 7:30 Uhr und bildet zwei Schichten je vier bis fünf Personen: Die erste Schicht kann dann von 8–13 Uhr sein und die zweite von 13–18 Uhr. Ab 18 Uhr sind alle zur Auszählung da. Die dauert bei Kommunalwahlen etwas länger, weil die Auszählung aufwendiger ist, ich schätze bis 20:30 oder 21 Uhr. Ihr werdet bevorzugt in eurem eigenen Ort eingesetzt.

Anekdoten

Prinzipiell sind Wahlhelfender auch nach ihrem Dienst der Verschwiegenheit verpflichtet, was sich aus den entsprechenden Wahlgesetzen ergibt, je nach Wahl bspw. bei der Kommunalwahl nach § 10 Absatz 4 Niedersächsische Kommunalwahlordnung (NKWO):

Die Wahlvorsteherin oder der Wahlvorsteher wird von der Gemeinde, in Samtgemeinden von der Samtgemeinde, zur unparteiischen Wahrnehmung des Amtes und zur Verschwiegenheit über die bei der amtlichen Tätigkeit bekannt gewordenen Tatsachen verpflichtet.

Oder bei der Bundestagswahl nach § 10 Absatz 2 Bundeswahlgesetz (BWahlG):

Die Mitglieder der Wahlorgane, ihre Stellvertreter und die Schriftführer sind zur unparteiischen Wahrnehmung ihres Amtes und zur Verschwiegenheit über die ihnen bei ihrer amtlichen Tätigkeit bekanntgewordenen Angelegenheiten verpflichtet. Sie dürfen in Ausübung ihres Amtes ihr Gesicht nicht verhüllen.

Deshalb darf ich nicht von Ereignissen erzählen, durch die Personen identifiziert oder Wahlentscheidungen erkennbar werden könnten. Ich bin seit vielen Jahren vielfach Wahlhelfer in mehreren Wahllokalen mehrerer Gemeinden gewesen. Dabei habe ich alle Wahlen mitgemacht: Bundestagswahl, Landtagswahl, Europaparlament, Kommunalwahl. Und da ich nur sehr allgemein erzähle, werden Rückschlüsse nicht möglich sein.

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Streit um BBZ Cremlingen: Erbaut dank der SPD, aber auch nicht ohne Startschwierigkeiten

Im Wahlkampf zur Kommunalwahl 2026 in Cremlingen ging es in der zweiten Runde um das Bildungs- und Begegnungszentrum (BBZ) und ich möchte die Beiträge der CDU und SPD tiefgehend analysieren, nachdem ich die erste Runde zum Doppelhaushalt bereits ausführlich betrachtet hatte.

Am 14. Februar wurde eine Pressemeldung von Volker Brandt veröffentlicht, Vorsitzender des CDU-Ortsverbands Cremlingen. Die Reaktion von Jens Drake erschien am 19. Februar. Herr Drake ist Ortsbürgermeister von Cremlingen und SPD-Kandidat für das Amt des Bürgermeisters der Gemeinde Cremlingen.

Die Auseinandersetzung drehte sich um das BBZ, dessen Darstellung durch die SPD, den Anteil der CDU am Bau des BBZ sowie Mängel im Betrieb und den Umgang der Verwaltung mit diesen Mängeln.

Herr Brandt und Herr Drake sind sich in einigen Punkten einig:

  1. Das BBZ ist ein Zugewinn für die Gemeinde.
  2. Die Ausstattung des BBZ hat noch Mängel.
  3. Die Abarbeitung der Mängel dauert lange.
  4. Die Verwaltung des BBZ lief bisher nicht optimal.

Es gibt aber auch klare Uneinigkeit:

  1. Ob die Darstellung des BBZ in einem Flyer der SPD angemessen ist, insbesondere:
    1. Ob das BBZ eine Erfolgsgeschichte ist.
    2. Ob es vollständig nutzbar ist.
  2. Wo die Flyer verteilt wurden.
  3. Welche Anteile SPD und CDU an der Errichtung des BBZ hatten.
  4. Ob das Mängel-Management durch den Bürgermeister und die Verwaltung angemessen ist.

Diese Uneinigkeiten möchte ich im Detail betrachten.

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Streit um Doppelhaushalt: Als Bürger fordere ich Inhalte statt Rhetorik

Am 5. Februar und 6. Februar lieferten sich die Kandidaten für das Amt des Bürgermeisters der Gemeinde Cremlingen in der Kommunalwahl 2026 einen Schlagabtausch zum Doppelhaushalt für die Jahre 2026/2027. Den Auftakt machte Tobias Breske von der CDU und am Folgetag reagierte Jens Drake von der SPD.

Ich persönlich sehe beide Beiträge kritisch, denn sie enthalten meiner Ansicht nach kaum Inhalte, sie wirken auf mich dagegen populistisch und verzerrend. Die Beiträge erwecken bei mir den Eindruck, dass es den Kandidaten in ihren Meldungen vielmehr um politische Profilierung und eine moralische Aufwertung der eigenen Position ging, als um eine inhaltliche Diskussion. Denn konkrete Lösungsvorschläge fehlten.

Tobias Breske konstruiert Demokratiebeeinträchtigung

Tobias Breske wirft der SPD vor, mit dem Doppelhaushalt 2026/2027 seine Gestaltungsfreiheit einzuschränken, sollte die CDU nach der Wahl eine Mehrheitsfraktion bilden und er zum Bürgermeister gewählt werden. Er bezeichnet dies als undemokratisch und Entwertung der Wahlentscheidung.

Diese Darstellung halte ich für falsch und empfinde ich als verzerrend. Nach § 115 Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) „[kann] [d]ie Haushaltssatzung […] durch Nachtragshaushaltssatzung geändert werden, die spätestens bis zum Ablauf des Haushaltsjahres zu beschließen ist.“

Herr Breske hat also sehr wohl weiterhin die volle Gestaltungsfreiheit, denn er kann mit einem Nachtragshaushalt die Ausgaben für 2027 nach seinen Vorstellungen prägen, und zwar bis zum Ende des Jahres 2027. Deshalb ist für mich der Vorwurf der Demokratiebeeinträchtigung nicht stichhaltig.

Jens Drake konstruiert Vertrauensproblem

Jens Drake wirft Tobias Breske in seiner Reaktion vor, es würde Herrn Breske an Vertrauen in die Verwaltung mangeln, denn diese hätte den Haushalt gut begründet. Das unterstellt, dass der Rat und der Bürgermeister keinen oder keinen nennenswerten Einfluss auf die Haushaltsgestaltung nehmen würden, sondern dieser das logische Resultat eines technokratischen Vorgangs sei.

Diese Darstellung halte ich für falsch und empfinde ich als verzerrend. Die Finanzhoheit des Gemeinderats ist nach Artikel 28 Absatz 2 des Grundgesetzes (GG) der Kern der kommunalen Selbstverwaltung. Demnach umfasst „[die] Gewährleistung der Selbstverwaltung […] auch die Grundlagen der finanziellen Eigenverantwortung“. Nach § 58 Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) Absatz 1 Nr. 9 „beschließt die Vertretung [also der Gemeinderat] […] die Haushaltssatzung“.

Wenn Herr Breske den Haushalt kritisiert, dann kritisiert er den Gemeinderat mit Mehrheit der SPD-Fraktion und nicht die Verwaltung. Wer den Plan kritisiert, kritisiert die politische Verantwortung und nicht die Rechenfähigkeiten des Kämmerers. Deshalb ist für mich der Vorwurf des Vertrauensproblems nicht stichhaltig.

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