Streit um Doppelhaushalt: Als Bürger fordere ich Inhalte statt Rhetorik

Am 5. Februar und 6. Februar lieferten sich die Kandidaten für das Amt des Bürgermeisters der Gemeinde Cremlingen in der Kommunalwahl 2026 einen Schlagabtausch zum Doppelhaushalt für die Jahre 2026/2027. Den Auftakt machte Tobias Breske von der CDU und am Folgetag reagierte Jens Drake von der SPD.

Ich persönlich sehe beide Beiträge kritisch, denn sie enthalten meiner Ansicht nach kaum Inhalte, sie wirken auf mich dagegen populistisch und verzerrend. Die Beiträge erwecken bei mir den Eindruck, dass es den Kandidaten in ihren Meldungen vielmehr um politische Profilierung und eine moralische Aufwertung der eigenen Position ging, als um eine inhaltliche Diskussion. Denn konkrete Lösungsvorschläge fehlten.

Tobias Breske konstruiert Demokratiebeeinträchtigung

Tobias Breske wirft der SPD vor, mit dem Doppelhaushalt 2026/2027 seine Gestaltungsfreiheit einzuschränken, sollte die CDU nach der Wahl eine Mehrheitsfraktion bilden und er zum Bürgermeister gewählt werden. Er bezeichnet dies als undemokratisch und Entwertung der Wahlentscheidung.

Diese Darstellung halte ich für falsch und empfinde ich als verzerrend. Nach § 115 Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) „[kann] [d]ie Haushaltssatzung […] durch Nachtragshaushaltssatzung geändert werden, die spätestens bis zum Ablauf des Haushaltsjahres zu beschließen ist.“

Herr Breske hat also sehr wohl weiterhin die volle Gestaltungsfreiheit, denn er kann mit einem Nachtragshaushalt die Ausgaben für 2027 nach seinen Vorstellungen prägen, und zwar bis zum Ende des Jahres 2027. Deshalb ist für mich der Vorwurf der Demokratiebeeinträchtigung nicht stichhaltig.

Jens Drake konstruiert Vertrauensproblem

Jens Drake wirft Tobias Breske in seiner Reaktion vor, es würde Herrn Breske an Vertrauen in die Verwaltung mangeln, denn diese hätte den Haushalt gut begründet. Das unterstellt, dass der Rat und der Bürgermeister keinen oder keinen nennenswerten Einfluss auf die Haushaltsgestaltung nehmen würden, sondern dieser das logische Resultat eines technokratischen Vorgangs sei.

Diese Darstellung halte ich für falsch und empfinde ich als verzerrend. Die Finanzhoheit des Gemeinderats ist nach Artikel 28 Absatz 2 des Grundgesetzes (GG) der Kern der kommunalen Selbstverwaltung. Demnach umfasst „[die] Gewährleistung der Selbstverwaltung […] auch die Grundlagen der finanziellen Eigenverantwortung“. Nach § 58 Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) Absatz 1 Nr. 9 „beschließt die Vertretung [also der Gemeinderat] […] die Haushaltssatzung“.

Wenn Herr Breske den Haushalt kritisiert, dann kritisiert er den Gemeinderat mit Mehrheit der SPD-Fraktion und nicht die Verwaltung. Wer den Plan kritisiert, kritisiert die politische Verantwortung und nicht die Rechenfähigkeiten des Kämmerers. Deshalb ist für mich der Vorwurf des Vertrauensproblems nicht stichhaltig.

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