Vor einigen Tagen hatte ich begonnen, dieses Dokument der deutschen Verwertungsindustrie zu analysieren. Hier nun die Fortsetzung.
Es wird behauptet, dass Filesharing-Dienste die Benutzer einem Risiko aussetzten, mit Viren, Pornografie oder Gewaltdarstellung in Berührung zu kommen. Die Filesharing-Software könne auf Dateien zugreifen, die auf dem eigenen Computer gespeichert sind. Diese Behauptung ist soweit korrekt, was allerdings daran liegt, dass sie sehr allgemein gefasst ist. Genauso kann man behaupten, dass sich jeder Autofahrer dem Risiko eines tödlichen Verkehrsunfalls aussetzt. Meines Wissens findet man auf den Websites von Filesharing-Diensten, wie dem inzwischen abgeschalteten kino.to, häufig pornografische Werbung vor. Ich bin zwar kein intensiver Nutzer solcher Dienste, Gewaltdarstellungen sind mir aber bisher nicht untergekommen. Dass Filesharing-Software auf lokale Dateien zugreifen kann, stimmt. Wie sollte es diese sonst teilen? Das Gleiche kann jedes andere installierte Programm, sei es nun Skype, Word oder der Webbrowser. Die meisten Filesharing-Programme geben aber nicht die gesamte Festplatte frei. Sie teilen zunächst nur einen neu angelegten Ordner. Der Benutzer kann dann selbst weitere Ordner seiner Festplatte freigeben. Mir sind noch keine Filesharing-Programme bekannt, die ungewünschte Dinge mit meinen Daten angestellt hätten. Vorsichtig sein sollte man aber auf dubiosen Websites, die gerne dazu auffordern, gewisse Treiber oder ähnliches zu installieren, um auf Inhalte zugreifen zu können. Hierbei handelt es sich meist um Schadsoftware, die dem eigenen Computer tatsächlich gefährlich werden kann.