Cremlingen sucht Unterstützung bei Wahlhilfe – meine Erfahrungen

Die Gemeinde Cremlingen sucht Wahlhelfer*innen für die anstehende Kommunalwahl in Niedersachsen am 13. September 2026.

Ich bin seit vielen Jahren Wahlhelfer und kann es empfehlen! Mich freut es jedes Mal, Teil dieses wichtigen demokratischen Vorgangs zu sein. Man bekommt einen tiefen Einblick in unser Wahlsystem, kommt mit vielen Menschen in Kontakt und ist Teil der Gemeinschaft.

Niemand braucht Angst davor zu haben, dass es kompliziert oder schwierig sein könnte. Ihr seid nie allein und habt immer genügend andere Wahlhelfer*innen dabei, die das schon lange machen. Außerdem ist alles sehr gut geregelt und in detaillierten und einfach zu folgenden Anleitungen beschrieben.

Normalerweise sind es acht oder neun Wahlhelfer*innen je Urne. Man trifft sich um 7:30 Uhr und bildet zwei Schichten je vier bis fünf Personen: Die erste Schicht kann dann von 8–13 Uhr sein und die zweite von 13–18 Uhr. Ab 18 Uhr sind alle zur Auszählung da. Die dauert bei Kommunalwahlen etwas länger, weil die Auszählung aufwendiger ist, ich schätze bis 20:30 oder 21 Uhr. Ihr werdet bevorzugt in eurem eigenen Ort eingesetzt.

Anekdoten

Prinzipiell sind Wahlhelfender auch nach ihrem Dienst der Verschwiegenheit verpflichtet, was sich aus den entsprechenden Wahlgesetzen ergibt, je nach Wahl bspw. bei der Kommunalwahl nach § 10 Absatz 4 Niedersächsische Kommunalwahlordnung (NKWO):

Die Wahlvorsteherin oder der Wahlvorsteher wird von der Gemeinde, in Samtgemeinden von der Samtgemeinde, zur unparteiischen Wahrnehmung des Amtes und zur Verschwiegenheit über die bei der amtlichen Tätigkeit bekannt gewordenen Tatsachen verpflichtet.

Oder bei der Bundestagswahl nach § 10 Absatz 2 Bundeswahlgesetz (BWahlG):

Die Mitglieder der Wahlorgane, ihre Stellvertreter und die Schriftführer sind zur unparteiischen Wahrnehmung ihres Amtes und zur Verschwiegenheit über die ihnen bei ihrer amtlichen Tätigkeit bekanntgewordenen Angelegenheiten verpflichtet. Sie dürfen in Ausübung ihres Amtes ihr Gesicht nicht verhüllen.

Deshalb darf ich nicht von Ereignissen erzählen, durch die Personen identifiziert oder Wahlentscheidungen erkennbar werden könnten. Ich bin seit vielen Jahren vielfach Wahlhelfer in mehreren Wahllokalen mehrerer Gemeinden gewesen. Dabei habe ich alle Wahlen mitgemacht: Bundestagswahl, Landtagswahl, Europaparlament, Kommunalwahl. Und da ich nur sehr allgemein erzähle, werden Rückschlüsse nicht möglich sein.

Der Kritische

Über die Jahre habe ich nie kritische, aber doch interessante Situationen erlebt. So gab es einen Fall, bei dem eine anscheinend demokratiekritische Person die Auszählung beobachtet hat. Das ist genauso gedacht. Die Wahl ist öffentlich und Beobachter*innen dürfen zu jeder Zeit alles beobachten, solange sie nicht behindern. Auffällig war für mich, dass die Person mit Stift und Zettel bereitstand, unsere Zwischenergebnisse – die laut verkündet werden – notiert hat und zunächst eine ziemlich distanzierte und abwehrende Haltung eingenommen hat. Sie schien vielleicht befürchtet zu haben, dass ihre Anwesenheit unerwünscht wäre. Deshalb bin ich ganz bewusst sehr offen auf die Person zugegangen, habe gefragt, erklärt und sichergestellt, dass sie alle Informationen bekommt, die sie braucht. Ob das etwas an der Haltung geändert hat, weiß ich natürlich nicht.

Die vermeintliche Autoritätsperson

Bei einer Wahl kam ein Wahlvorstand aus dem öffentlichen Dienst. Er machte darum auch alles andere als ein Geheimnis. Vielmehr versuchte er sich, als Autoritätsperson mit sehr viel Erfahrung darzustellen. Das passierte zunächst mit sehr viel Hilfsbereitschaft, wurde aber für mein Empfinden auch durchaus destruktiv.

So werden beim Auszählen der Stimmzettel immer alle diejenigen Stimmzettel, die nicht exakt eindeutig sind, zunächst beiseitegelegt und dann über deren Gültigkeit und Stimmabgabe mehrheitlich entschieden. Dabei gab es bei anderen Wahlen selten Meinungsverschiedenheiten. Die allermeisten Fälle sind dann doch anhand der Regeln und Beispiele eindeutig zu entscheiden.

Jedoch hatte dieser Angestellte des öffentlichen Dienstes anscheinend eigene Ansichten dazu, die er stark zum Ausdruck brachte. Er hat dabei wenig souverän seine Meinung vertreten, indem er Aussprüche wie „Also ich habe ja noch nie einen Wahlzettel gesehen, der ungültiger war als der“ getätigt hat und damit andere Meinungen offensiv herabgewürdigt hat. Das ist einer freien Meinungsbildung nicht zuträglich und könnte durchaus als manipulativ empfunden werden. Dazu kam, dass wir die Fälle, die er klar als ungültig bewertete, an Beispielen aus den bereitstehenden Wahlhilfeunterlagen problemlos zuordnen können. Demnach waren die Stimmzettel sehr wohl gültig. Bei der Abstimmung hat er dann auch deutlich unterlegen und ich war sehr froh, dass das System der Wahlhelfenden funktioniert hat, weil sich niemand hat beeinflussen lassen. Das ist der Vorteil, wenn zur Wahlhilfe ganz unterschiedliche Menschen zusammengestellt werden, mit einem breiten Altersspektrum und unterschiedlichen Lebensverhältnissen.

Spannend war zu beobachten, dass sich die Person von ihrer so ausdrucksstark geäußerten Position nicht abbringen ließ, obwohl die Dokumente jedenfalls für alle anderen eindeutig das Gegenteil zeigten. Möglicherweise hatte er sich zu sehr in seiner Selbstsicherheit verrannt und hätte es eher als Gesichtsverlust empfunden, einen Fehler einzugestehen.

Wenigstens konnte ich bei der ausdrucksstarken Person keine parteipolitische Gewichtung feststellen. Es wäre sehr ungünstig gewesen, wenn die Person eine politische Präferenz bei der Bewertung der Gültigkeit gehabt hätte. Aber das schien nicht der Fall gewesen zu sein.

Eindrücke und Praxistipp

Zwischen den Wahlhelfenden hat sich meiner Erfahrung nach bisher immer eine sehr kooperative Gemeinschaft für den Wahltag gebildet. Die Leute bringen Nervennahrung auch für andere mit. Es gibt viel Optimierungssinn. Abläufe werden verbessert, wer was wann macht, wo die Kabinen stehen, wie mit langen Schlangen verfahren wird.

Eine häufige Herausforderung ist, dass es zu verschiedenen Zeiten größeren Andrang gibt. Das ist meist nach dem Frühstück, vor und nach dem Mittagessen und vor Lokalschluss um 18 Uhr der Fall. Zum Lokalschluss stellt sich dann die Frage, wie man als Wahlvorstand den Regeln gerecht wird. Bis 18 Uhr darf gewählt werden. Aber was, wenn es um 18 Uhr eine Schlange gibt?

Unsere Lösung war bisher immer, dass ich um Punkt 18 Uhr eine Person aus dem Wahlvorstand an das Ende der Schlange anstellt. So ist sichergestellt, dass jede Person wählen darf, die sich rechtzeitig angestellt hat. Wer zu spät kommt, muss leider abgewiesen werden.

Aufruf

Bei der Wahlhilfe kann wirklich jede Person mitmachen, die auch wahlberechtigt ist. Bei Kommunalwahlen musst du dafür mindestens 16 Jahre alt sein, die deutsche oder eine andere EU-Staatsangehörigkeit haben und deinen Wohnsitz seit mindestens drei Monaten in der Gemeinde haben. Bei Bundestagswahlen ist das Mindestalter 18 Jahre mit deutscher Staatsbürgerschaft.

Ein netter Nebeneffekt ist übrigens das Erfrischungsgeld. Wahlhelfende bekommen eine Art Entschädigung in Höhe von etwa 25 €.

Habt keine Scheu, traut euch. 

Wenn du in Cremlingen Wahlhilfe leisten möchtest, dann melde dich bei der Gemeindeverwaltung, Fachbereich 3 Bürgerservice und Soziales, wie im Flyer angegeben:

Weitere Infos findet ihr auch auf wahlhilfe.info.

—Markus Lorenz aus Schandelah

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